Januar 10

Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte

Current Status
Not Enrolled
Price
70 €
Get Started

Die Unterweisungshilfe für „Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte“ nach DgUV Information 213-056 (T 021) und DgUV Information 213-057 (T 023) gliedert sich in sechs Teile, die je nach Anwendungsfall zusammengestellt werden können.

  • Modul 01 – Normen und Regelwerke
  • Modul 02 – Grundlagen der Chemie und Gaswarngeräte
  • Modul 03.1 – PAC-Serie
  • Modul 03.2 – X-am 2500, 5000, 5600
  • Modul 03.3 – X-am 3500, 8000
  • Modul 04 – X-Dock und Dräger BMT

Bei dem Einsatz von verschiedenen Gaswarngeräten müssen die Grundlagenmodule 01, 02 und 04 für die jeweilige Unterweisung nur einmalig durchgeführt und bestanden werden.

Die Unterweisungshilfe dient zur regelmäßigen Unterweisung von „Unterwiesene Person tragbare Gaswarngeräte“ nach DgUV Information 213-056 (T 021) und DgUV Information 213-057 (T 023). Sie beinhaltet keine betriebsspezifischen Informationen wie zum Beispiel zu möglichen Gefahrstoffen und muss je nach Anwendungsfall auch um einen praktischen Teil ergänzt werden. Die Verantwortung zur ordnungsgemäßen Durchführung von Unterweisungen verbleibt beim Unternehmer.

Die DgUV Information 213-056 (T 021) und DgUV Information 213-057 (T 023) empfiehlt mindestens alle zwei Jahre die Unterweisung zur Unterwiesenen Personen zu wiederholen.


Tags